AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen Best Cellar Design für die Durchführung von
Dienst- und Beratungsleistungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Best Cellar Design (nachfolgend „BCD“) mit ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Durchführung von Dienst- oder Beratungsleistungen.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von BCD vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen an BCD absenden.
2. Schreibweise
Für die leichtere Lesbarkeit des Textes wurde durchgängig auf die weibliche Schreibweise verzichtet. Selbstverständlich sind im Folgenden immer auch Auftraggeberinnen und Beraterinnen etc. gemeint.
3. Umfang und Ausführung des Auftrages
3.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung, nicht ein Erfolg. Diese setzt sich in der Regel insbesondere aus Programmierdienstleistungen, Datenhandling, sonstigen Dienst- und / oder Beratungsleistungen zusammen.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BCD sämtliche für die Ausführung des Auftrages relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen. Er verpflichtet sich, die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung von Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen und alle Beteiligten über die getroffenen Vereinbarungen zu informieren.
3.3 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
3.4 BCD kann zur Erbringung der Dienst- und / oder Beratungsleistungen zusätzliche Firmen oder Berater beauftragen.
3.5 Es steht BCD frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
4. Zustandekommen eines Vertrages
Ein Vertrag zwischen BCD und dem Auftraggeber kommt entweder durch die Annahme des Angebotes und / oder der Übermittlung der vertraglichen Vereinbarung auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Dabei bietet der Auftraggeber BCD die Durchführung von Leistungen an, deren Annahme nach Bestätigung durch BCD zustande kommt.
5. Erstellung und Wirkung eines Berichtes (diese Klausel gilt nur für die Erbringung von Beratungsleistungen)
5.1 Nach Durchführung eines Beratungsauftrages wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein schriftlicher Bericht erstellt. Wird ein solcher Bericht erstellt, ist ausschließlich dieser maßgebend; zusätzliche mündliche Erklärungen sind für BCD unverbindlich.
5.2 Der Auftraggeber darf die im Rahmen der Durchführung des Beratungsauftrages gefertigten Berichte mit allen Anhängen ausschließlich nur für seine eigenen Zwecke verwenden.
5.3 Im Übrigen bedarf die Weitergabe des Berichtes oder sonstiger Ergebnisse der Beratungstätigkeit an dritte Personen der schriftlichen Zustimmung von BCD.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Schadensersatzansprüche gegen BCD sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BCD beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für BCD zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Bei Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen und / oder Beratungsleistungen wird BCD nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Nachbesserungen oder Nachleistungen kostenfrei erbringen.
6.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
6.3 Der Höhe nach ist die Haftung von BCD beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
6.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 BCD und die von der BCD eingesetzten Dienstleister und / oder Personen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, über alle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Tatsachen, die ihnen mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
7.2 Bei öffentlich geförderten Beratungen ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass BCD eine Ausfertigung des erstellten Beratungsberichtes der zur Beurteilung des Ergebnisses der Fördermaßnahme zuständigen Stelle überlässt.
8. Vertragsdauer
8.1 Der Vertrag wird fest bis zur vollständigen Beendigung des Auftrags abgeschlossen. Ansonsten gelten die im Angebot und / oder die in einer zusätzlichen Vereinbarung genannten Fristen.
8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund, der BCD zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach 3.2 dieser Vertragsbedingungen trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt.
8.3 Endet der Auftrag (Dienstleistung und / oder Beratung) vorzeitig, dann hat der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in jedem Fall vertragsgemäß zu vergüten. Die Geltendmachung von Schadenersatz und von Ersatz weitergehender Aufwendungen bleibt unberührt.
9. Vergütung
9.1 BCD wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung für die Beratungsleistungen in Rechnung stellen. Zahlungen erfolgen auf ein bestehendes Bankkonto von BCD bzw. des Liquidators. An einen externen Partner von BCD kann gezahlt werden, sofern dieser über eine Inkassovollmacht verfügt.
9.2 BCD ist berechtigt, Beratungsleistungen wöchentlich abzurechnen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen in einer Woche beraten wurde. Rechnungen von BCD sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt durch den Auftraggeber zu begleichen.
9.3 Im Einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden) die aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden können, sind BCD voll zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens 7 Tage vorher vom Auftraggeber abgesagt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gegenleistung bei Unmöglichkeit oder sonstigem Wegfall der Erfüllung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Firmensitz von BCD, d.h. Elmshorn. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Sitz von BCD zugleich auch der Gerichtsstand.
10.2 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.